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Besucherinfo für den offenen Vollzug - Hauptanstalt - Talfinger Straße 30 



Grundsätzlich gilt: Bei Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins muss eine Absage erfolgen!



Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung durch den Gefangenen oder bei Folgebesuchen durch die Besucher möglich.



Besuchszeiten: (letzter Einlass 1 Stunde vor Besuchsende)

Montag - Freitag:                             8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

                                             

Mittwoch:                                                                               nur 15:45 Uhr - 17:45 Uhr

    

Samstag, Sonntag und Feiertag:   8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr                                              



Besuchsdauer:

Jeder Strafgefangene kann alle 14 Tage Besuch erhalten (Regelbesuch).

Der Besuch dauert 1 Stunde. Sofern der Besuchsandrang es zulässt, kann die Besuchsdauer verlängert werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung Erwachsener Besuche abstatten.

Strafgefangene, die eine Strafe wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verbüßen, bei der das Tatopfer minderjährig war, können bis zu einer abweichenden Entscheidung der Anstaltsleitung keinen Besuch von Minderjährigen empfangen. 

Pro Besuch können bis zu drei Personen (Erwachsene und Jugendliche) zugelassen werden. Als Jugendliche gelten Personen ab 14 Jahren.



Besuchskontrolle:

Jeder Besucher hat sich mit einem gültigen Legitimationspapier auszuweisen. Dieser Ausweis verbleibt während des Besuches in der Torwache.

Der Besucher erhält zu Beginn des Besuches einen Schlüssel zu einem Schließfach. In diesem Schließfach sind mitgeführte Gegenstände vom Besucher einzuschließen. Die Legitimationspapiere werden am Ende des Besuches gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels wieder ausgehändigt. Wenn der Besucher in Besitz eines Mobilfunkgerätes ist, so ist dieses unaufgefordert mit den Ausweispapieren an der Torwache abzugeben.



Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist im Anstaltsbereich nicht gestattet.



Sofern nichts anderes angeordnet ist, werden Besuche weder akustisch noch optisch überwacht.



Die Mitarbeiter der JVA sind befugt, Gegenstände die von Besuchern mitgeführt werden, zu kontrollieren. Die mitgebrachte Wäsche für einen Strafgefangenen ist vor Beginn des Besuches dem Torbeamten zu übergeben.



Waren zum sofortigen Verzehr während des Besuches dürfen nicht eingebracht werden.



Beim Besuch dürfen dem Gefangenen unmittelbar übergeben werden:  

  • 1 Schachtel Zigaretten (max. 25 Stück) oder 1 Päckchen Tabak (40g) mit Blatt oder 2 Tafeln Schokolade (100g) 
  • 1,5 kg Obst (keine Großfrüchte)
  • 1 Zeitung oder 1 Zeitschrift
  • Toilettenartikel in angemessenem Umfang
  • CD's in kleinerer Stückzahl


Die Übergabe sonstiger Gegenstände bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Anstaltsleitung.



Im gesamten Bereich der Besuchsabteilung darf nicht geraucht werden.

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