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Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Baden-Baden

Datum: 25.05.2022

Kurzbeschreibung: 

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte: Zur echten mündlichen Verhandlung gibt es keine Alternative

Heute Mittag ging in Baden-Baden die Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte zu Ende. Zwei Tage lang haben sich die Chefs der obersten Gerichte der Länder und des Bundes in Sozialsachen zusammen mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts und einem Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu vielen Fragen des Sozialrechts und der Lage der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland ausgetauscht. Ausrichter war in diesem Jahr das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Präsident des Landessozialgerichts Bernd Mutschler hatte seine dreizehn Kolleginnen und Kollegen von den anderen Landessozialgerichten, das Bundesministerium und den Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, dazu nach Baden-Baden eingeladen.

Ein wichtiger Diskussionspunkt war die virtuelle Teilnahme an den Verhandlungen im sozialgerichtlichen Verfahren. Während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber neue Möglichkeiten im Prozess zugelassen, zum Teil befristet. So war es in größerem Umfang möglich, an mündlichen Verhandlungen virtuell durch Video-Konferenz teilzunehmen. Zu der zukünftigen Ausgestaltung dieser Regelungen haben die Präsidentinnen und Präsidenten einstimmig einen Beschluss gefasst. So soll zwar die virtuelle Teilnahme an Verhandlungen möglich bleiben. Sie bietet Vorteile, zum Beispiel bei langen Anreisewegen der Prozessteilnehmer. Nötig ist dabei ein bundesweiter, sicherer technischer Standard. Grundsätzlich sollen aber Video-Konferenzen keinen Vorrang vor der mündlichen Verhandlung in Präsenz erhalten. Dem stehen die Besonderheiten der bürgernahen, für viele Menschen wichtigen Sozialgerichtsbarkeit entgegen. Nach wie vor treten vor den Sozialgerichten viele Menschen ohne professionelle Vertretung durch Anwälte oder Sozialverbände auf. Ihnen fehlen oft die technischen oder finanziellen Möglichkeiten für eine Video-Konferenz. Auch muss es den Klägerinnen und Klägern möglich bleiben, ihre Anliegen persönlich dem Gericht und der Gegenseite, meist einer Behörde der Sozialverwaltung, vorzutragen. 

Neben dem fachlichen Austausch haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten in einer Stadtführung und einem Besuch im Museum Frieder Burda von den touristischen Angeboten Baden-Baden beeindrucken lassen. Bei einem gemeinsamen Abendessen zusammen mit Frau Ministerin der Justiz Marion Gentges und Frau Oberbürgermeisterin Margret Mergen gab es Gelegenheit zu weiterem fachlichem Austausch, aber auch zu persönlichen Gesprächen.

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