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Datum: 16.09.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 9197/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 23.01.2026 zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als FachBerater in Embedded SW Engineering gemäß Arbeitsvertrag vom 18.06.2025 über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreites weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 28.417,40 Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen,