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Hinweise zur Geldeinzahlung
Möchten
Sie dem Inhaftierten Geld zukommen lassen, dann zahlen Sie es auf das folgende Konto ein:
Zentrale
Zahlstelle Justizvollzug
Baden-Württembergische
Bank (BW Bank)
IBAN:
DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC:
SOLADEST600
Alle Überweisungen, die Sie tätigen wollen, müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
Als
Empfänger ist einzutragen: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Als Verwendungszweck sind immer
der
Name, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten sowie der Zusatz AK85
(für
Justizvollzugsanstalt Ulm) anzugeben.
Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
- Sie können dem Inhaftierten monatlich bis auf weiteres 109,35 € Sondergeld 1 (= SG 1) überweisen. Es verbleibt derzeit bei der monatlichen Erhöhung. (Aufgrund der Einschränkungen für die Gefangenen durch die Corona-Pandemie wurde der Betrag erhöht.)
- Bei Untersuchungsgefangenen können zusätzlich monatlich jeweils maximal 163,00 € Eigengeld (= EG) überwiesen werden.
- Sollen Beträge als Sondergeld 2 (= SG 2) gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken. Dieses ist zweckgebunden für Maßnahmen der Wiedereingliederung und zur Pflege sozialer Beziehungen der Inhaftierten.
Die Mitarbeiter der Anstalt dürfen kein Geld in Empfang nehmen. Einzahlungen sind - wie beschrieben - nur mit Überweisungsformular über eine Bank möglich.
Muster für den Überweisungsbeleg:
