Die baden-württembergische Landesstiftung Opferschutz hat sich zum Ziel gesetzt, von Gewalttaten betroffene Menschen finanziell zu unterstützen. Unsere Kollegin Uta Schwarz war, als Vertreterin der Gerichtshilfe, 13 Jahre lang im Kuratorium der Stiftung aktiv. Aufgrund ihres nahenden Ruhestandes muss sie das Gremium nun – schweren Herzens – verlassen.
Marion Gentges, die Ministerin der Justiz und für Migration, verabschiedete sie bei ihrer letzten Sitzung im Juli mit sehr
anerkennenden Worten und einem Blumenstrauß. Auch wir danken Uta für ihr jahreslanges Engagement. Sie hat nicht nur aktiv und
engagiert im Stiftungsgremium mitgewirkt, sondern das Thema Opferschutz auch in die Praxis mitgenommen: Viele Jahre schulte sie neue
Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Gerichtshilfe und schaffte Aufmerksamkeit für die Unterstützungsangebote der
Stiftung.
Opfer von Gewalttaten können bei der Stiftung eine finanzielle Zuwendung beantragen. Verstirbt ein Opfer einer Gewalttat an den Folgen
der Tat, können auch Hinterbliebene des Tatopfers unterstützt werden, wenn sie von den Folgen der Straftat besonders betroffen
sind. Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer im
Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat.