Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (https://www.bgbw.landbw.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Folgende technischen Voraussetzung zur Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt:
- Barrierefreie pdf-Dokumente
- Veröffentlichung von Informationen in „Gebärdensprache“
- Veröffentlichung von Informationen in „Leichter Sprache“
- Bezüglich der Syntaxanalyse bestehen technische Mängel, welche im verwendeten CMS derzeit noch nicht vollständig behebbar sind.
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der BITV-2.0-Kriterien zum Teil noch nicht gegeben:
- Grafiken und Bilder sind zum Teil noch nicht mit Alternativtexten versehen
- Der Internetauftritt enthält zum Teil Schriftgrafiken
- Bei der Bedienung mit Tastatur muss deutlich erkennbar sein, welches Element gerade fokussiert wird. Auf einzelnen Seiten ist die
Fokusreihenfolge zeitweise nicht nachvollziehbar. An der Fehlerbehebung wird gearbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.12.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2024 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können Sie uns dies gerne mitteilen:
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Rosenbergstraße 122
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 / 627 69 400
info@bgbw.bwl.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontaktangaben dieser Erklärung.
Falls die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftrage der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Sonstige Benutzungshinweise
Schriftgröße
Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.
Download von Dateien
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader ( http://get.adobe.com/de/reader ).
Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Navigationsmöglichkeiten
Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten.
Alternativ kann die Navigation mit der Tastatur erfolgen:
Die Hauptmenüelemente können mit der Tabulatortaste erreicht werden. Sie können entweder mit der Entertaste die Seite des
Hauptmenüelements oder mit der Leertaste das Untermenü des Hauptmenüs öffnen. Die Auswahl des Untermenüs kann dann
wieder mit der Tabulatortaste erfolgen. Das ausgewählte Untermenü wird mit der Entertaste geöffnet.
Suche
Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol. Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten Suche.
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