Wenn jemand eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, kann eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verhängt
werden: Statt zu zahlen, muss man ins Gefängnis. Um solche - eigentlich nicht gewollten - Gefängnisaufenthalte zu verhindern,
läuft bei der BGBW seit 2020 ein entsprechendes Projekt. Ziel ist es, Betroffene zu schützen und der Staatskasse Geld zu sparen -
denn jeder Hafttag kostet.
Mitarbeitende der BGBW nehmen mit den Betroffenen direkten Kontakt auf und versuchen, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden. Denn
unter den Betroffenen sind selten "Verweigerer" - häufig sind sie überschuldet und überfordert mit ihrer Lebenssituation.
Zum Teil haben sie nicht einmal realisiert, dass ihnen ein Gefängnisaufenthalt droht. In bis zu zwei Hausbesuchen informieren
Mitarbeitende der BGBW über die Möglichkeiten, eine Haft doch noch zu verhindern: Betroffene können zum Beispiel eine
Ratenzahlung vereinbaren oder gemeinnützige Arbeit ableisten.
Das Projekt zur Vermeidung von EFS läuft seit November 2020 in ganz Baden-Württemberg. Zuvor hatte es ein entsprechendes
Pilotprojekt gegeben, an dem u.a. die Staatsanwaltschaften Mannheim und Tübingen, die Einrichtungen Mannheim und Reutlingen der BGBW
sowie das Justizministerium beteiligt waren. Seit Projektbeginn sind mehr als 18.000 Aufträge bei uns eingegangen (Stand: Januar
2024). In knapp der Hälfte der Fälle konnte mit den Betroffenen eine Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Weitere Zahlen zum
Thema gibt es in unserer Rubrik "BGBW in Zahlen".