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Anstaltsleitung
Der/Die AnstaltsleiterIn vertritt die Anstalt nach außen und trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug.
Bestimmt wird der/die AnstaltsleiterIn und der/die StellvertreterIn durch das Justizministerium.
Anstaltsleiterin: Leitende Regierungsdirektorin Rietschler
Stellvertreterin: Regierungsrätin Klink
Verwaltungsleiterin: Oberamtsrätin Schmidt