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Hinweise zur Geldeinzahlung
Möchten Sie dem Inhaftierten Geld zukommen lassen, dann zahlen Sie es auf das folgende Konto ein:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
IBAN: DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC: SOLADEST600
Alle Überweisungen, die Sie tätigen wollen, müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
Als Empfänger ist einzutragen: Zentrale
Zahlstelle Justizvollzug
Als Verwendungszweck sind immer der
Name, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten sowie der Zusatz AK85 (für Justizvollzugsanstalt Ulm)
anzugeben.
Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
- Einzahlungen ohne Zweckbindung
werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbe-trag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben.
Beträge, die darüber hinausgehen werden auf das Eigengeld gebucht.
Es gilt der Höchstbetrag für das Sondergeld 1 (=SG 1) über monatlich 95,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Das Sondergeld 1 kann für den Einkauf in der Anstalt, als Telefongeld u. a. verwendet werden.
- Bei Untersuchungsgefangenen können zusätzlich monatlich jeweils maximal 179,80 € Eigengeld (= EG) überwiesen werden.
- Sollen Beträge als Sondergeld 2 (= SG 2) gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken. Dieses ist zweckgebunden für Maßnahmen der Wiedereingliederung und zur Pflege sozialer Beziehungen der Inhaftierten.
Die Mitarbeiter der Anstalt dürfen kein Geld in Empfang nehmen. Einzahlungen sind - wie beschrieben - nur mit Überweisungsformular über eine Bank möglich.
Muster für den Überweisungsbeleg:
Hinweise:
Sondergeld 1 und 2 ist
grundsätzlich nicht pfändbar. Sobald eine Umbuchung auf das Eigen-geld erfolgt, besteht der Pfändungsschutz nicht mehr,
sofern das Überbrückungsgeld voll ist.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur
Ver-fügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauf-trag in der Regel drei
Werktage.