Grundsätzlich gilt: Bei Nichtwahrnehmung eines vereinbarten Termins muss eine Absage erfolgen!
Jeder Besucher hat sich mit einem gültigen Legitimationspapier (Reisepass, Personalausweis) auszuweisen, welches während des Besuches in der Torwache verbleibt.
Zu Beginn des Besuchs erhält der Besucher einen Schlüssel zu einem Schließfach, in welches die mitgeführten Gegenstände vom Besucher einzuschließen sind.
Die Legitimationspapiere werden am Ende des Besuchs gegen die Rückgabe des Schließfachschlüssels wieder ausgehändigt.
Ist der Besucher in Besitz eines Mobilfunkgerätes, so ist dies unaufgefordert ebenfalls an der Torwache abzugeben.
Das Mitführen von Tieren ist im Anstaltsbereich nicht gestattet.
Gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Herzschrittmacher) oder Schwangerschaft sollten vor den Kontrollmaßnahmen dem Personal der Besuchsabteilung angezeigt werden.
Die Mitarbeiter der JVA sind befugt, mitgeführte Gegenstände von Besuchern zu kontrollieren.
Dem Gefangenen darf grundsätzlich nichts übergeben werden!
Waren zum sofortigen Verzehr während des Besuchs dürfen nicht miteingebracht werden.
Es darf im gesamten Bereich der Besuchsabteilung nicht geraucht werden.
Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung durch den Gefangenen, oder bei Folgebesuchen durch die Besucher möglich.
Besuchszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
- 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
- 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Mittwoch:
- 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
- 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
- 15:45 Uhr – 17:45 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:
- 08:30 Uhr – 11:00 Uhr
- 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Letzter Einlass ist jeweils 1 Stunde vor Besuchsende.
Besuchsdauer:
Jeder Strafgefangene kann alle 14 Tage Besuch erhalten (Regelbesuch).
Der Besuch dauert 1 Stunde und kann, sofern der Besuchsdrang es zulässt, verlängert werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung Erwachsener Besuche abstatten.
Strafgefangene, die aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine Strafe verbüßen, bei der das Tatopfer minderjährig war, können bis zu einer abweichenden Entscheidung der Anstaltsleitung keinen Besuch von Minderjährigen empfangen.
Besuchskontrolle:
Sofern nichts anderes angeordnet ist, werden Besuche weder akustisch, noch optisch überwacht.
Wäscheabgabe:
Mitgebrachte Wäsche für einen Strafgefangenen ist vor Beginn des Besuches dem Torbeamten zu übergeben.
Ausschließlich dürfen Kleiden, Hygieneartikel zur Körperpflege und auf Antrag genehmigte Gegenstände eingebracht werden.
Einbringen von Genussmitteln:
- 2 Schachteln Zigaretten (insgesamt max. 40 Stück); ausschließlich original verschlossen
- oder 1 Päckchen Tabak (max. 40 gr.) + max. 150 Drehblättchen + max. 150 Filter
- oder 1 Päckchen Tabak (max. 40 gr.) + max. 250 Filterhülsen
- oder 2 Tafeln Schokolade (á 100 gr.)
Eine vorherige Terminierung ist zwingend erforderlich (ausschließlich telefonisch unter 0731/189-2950; Montag – Freitag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr)!
Besuchszeiten (nur nach Vereinbarung):
Montag – Freitag:
- 08:25 Uhr – 15:15 Uhr
Besuche an Wochenenden und Feiertagen sind nicht möglich!
Besuchsdauer:
Jeder Strafgefangene kann drei Besuche monatlich mit einer Dauer von jeweils 60 min im sieben-tägigen Rhythmus erhalten.
Alternativ können auch drei Skype-Besuche stattfinden. Eine Mischung der Besuchsarten ist zulässig.
Besuchskontrolle:
Sofern nichts anderes angeordnet ist, werden Besuche optisch überwacht.
Der Erwerb von Tabakwaren ist untersagt.
Wäscheabgabe:
Die mitgebrachte Wäsche ist vor Beginn des Besuches an der Torwache KS in einem Paket der Größe „L“ abzugeben.
Das Einbringen sonstiger Gegenstände bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Anstaltsleitung!
Abgabezeit:
Montag – Mittwoch, Freitag:
- 08:00 Uhr – 10:45 Uhr und 12:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag:
- 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
- Besuche: Montag - Freitag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
- Besuche: Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
verteilt auf die Hafthäuser (U-Bau, S-Bau, Jugendabteilung, Modulbau und ZA gemäß Aushang Besuche-Skype).
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie
folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Jugendstrafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
Junge U-Gefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Sind die Besuche zu überwachen bzw. ist eine Absonderung angeordnet, erhalten die Gefangenen, soweit vom Vollzugsleiter im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nicht anders angeordnet, Regelbesuch wie folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3/4 h
Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
U-Gefangene im Übrigen: 1 Regelbesuch zu je 1 h.
Persönliche Besuche sowie Skype-Besuche können mittels Antrag sowie telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:00 –
10:30 Uhr unter 0751/373-415)
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie
eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
- Genehmigung durch das für alle Haftarten vorgesehene neue Formular „Kontaktantrag“, dieser ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig.
- Skype-Besuche finden statt: montags - sonntags sowie feiertags 13:00 / 14:45 Uhr (2 Zeitfenster), Dauer 30 Minuten.
- Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu Skype-Kontakt 1 mal monatlich im Umfang von 30 Minuten. Der Skype-Kontakt wird auf das Kontingent der Regelbesuche angerechnet.
- An dem Skype-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Es kann immer nur ein Skype-Kontakt im Voraus angemeldet werden.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Skype-Kontakt abgebrochen.
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Skype-Besuch nicht möglich.
Die Besuche sind telefonisch unter 0731-189-2950 zu terminieren.