Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Die Anstaltsleiterin vertritt die Anstalt nach außen und trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug.
Bestimmt wird die Anstaltsleiterin und die Stellvertreterin durch das Justizministerium.
Anstaltsleiterin: Leitende Regierungsdirektorin Rietschler
Stellvertreterin: Regierungsrätin Klink
Verwaltungsleiterin: Oberamtsrätin Schmidt
Nach dem Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg (JVollzGB) sind bei den Justizvollzugsanstalten Anstaltsbeiräte zu bilden. Die Aufgaben des Anstaltsbeirats sind in § 18 JVollzGB I festgelegt. Der Anstaltsbeirat ist ein Kontroll- und Beratungsorgan, unabhängig von der Anstaltsleitung oder anderweitigen Institutionen. Die Mitglieder des Anstaltsbeirats werden für die Dauer von drei Jahren vom Justizministerium Baden-Württemberg bestellt, wobei die Bestellung aus einer Vorschlagsliste erfolgt.
Bei der Justizvollzugsanstalt Ulm ist ein Anstaltsbeirat gebildet, dessen Mitglieder jedoch nicht Vollzugsbedienstete sein dürfen.
Der Anstaltsbeirat wirkt bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Er unterstützt die Anstaltsleiterin bei der Justizvollzugsanstalt Ulm durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und hilft mit bei der Wiedereingliederung der Gefangenen nach deren Entlassung.
Die Beiratsmitglieder können Wünsche, Anregungen und Beanstandungen der Gefangenen entgegennehmen. Sie sind unterrichtet über die Unterbringung der Gefangenen, deren Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung und Behandlung sowie über die Anstalt selbst und ihre Einrichtungen.
Sie können die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Ulm auch in ihren Räumen aufsuchen.
Die Aussprache zwischen Gefangenen und dem Anstaltsbeirat wird nicht überwacht und genießt somit eine besondere Vertrauensbasis!
Eine erfolgreiche Erledigung der Aufgaben kann nur in enger Kooperation mit zahlreichen anderen Institutionen erreicht werden (Justiz, Polizei, soziale Daseinsfürsorge,...).
Spezielle Behandlungsangebote werden in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften abgedeckt:
- Die Bewährungs- und Straffälligenhilfe Ulm e.V. https://www.bwhulm.de/ bietet 14-tägige Sprechstunden in der Abteilung für kurze Freiheitsstrafen und der Untersuchungshaft an.
- Die Drogenhilfe Ulm/Alb-Donau e.V. http://www.drogenhilfe-ulm.de/ beschäftigt zwei Mitarbeiter/innen, welche regelmäßige Sprechstunden in der Hauptanstalt, der Abteilung für kurze Freiheitsstrafen und der Untersuchungshaft abhalten.
- Ein Psychologe/eine Psychologin bietet für Sexualstraftäter regelmäßig Einzelgespräche an.
Darüber hinaus wird einmal wöchentlich eine deliktorientierte Gruppe für Sexualstraftäter angeboten.
Gerichtsreferendare und -referendarinnen bieten einmal wöchentlich in der Untersuchungshaft zu verschiedenen Themen Gesprächsgruppen an. Diese werden als ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen vom Sozialdienst der Untersuchungshaft angeleitet und fachlich betreut.
Weitere Auskünfte über ehrenamtliche Tätigkeiten von Privatpersonen im Strafvollzug erteilt Ihnen gerne Frau Häußler über
- die Telefonnummer: 0731/189-2930,
- per Email: claudia.haeussler@jvaulm.justiz.bwl.de.
Über Bewerbungen von weiteren Privatpersonen, welche sich ehrenamtlich im Strafvollzug engagieren wollen, würden wir uns freuen!