Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Das Justizvollzugsgesetzbuch Baden-Württemberg (JVollzGB) gibt den Rahmen des Strafvollzugs in baden-württemberschien Justizvollzugsanstalten vor. Es gilt der Grundsatz des Behandlungsvollzugs. Die Behandlungsmöglichkeiten hierbei sind vielseitig. Ein geregelter Tagesablauf, ein Arbeitsplatz, eine Behandlung sowie schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten sind wichtige Bausteine des Behandlungsvollzugs, welche zur Resozialisierung der Straftäter notwendig sind.
Auch sind die Lockerungen im Gesetz verankert. Unter gewissen Umständen können die Insassen Ausgänge und Freistellungen erhalten.
Die Justizvollzugsanstalt Ulm verfügt über verschiedene Behandlungs- und Betreuungsangebote wie etwa anstaltsinterne fachdienstliche Angebote (z.B. psychologische, sozialpädagogische, seelsorgerische Angebote).
Die Sozialarbeiter/innen im Justizvollzug unterstützen die Gefangenen bei der Bearbeitung ihrer persönlichen und sozialen Angelegenheiten (z.B. bei Delinquenz, Beziehungen, Suchtverhalten, Finanzen und Entlassungsvorbereitung).Dies geschieht in Einzel- und Gruppenangeboten und in Zusammenarbeit mit anderen Beschäftigten unter dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.
Schulische Bildung:
Es erfolgt eine individuelle Betreuung der Gefangenen auf dem bereits eingeschlagenen schulischen Weg.
Die Absolvierung schulischer Abschlüsse ist innerhalb der Anstalt nicht vorgesehen.
In Ergänzung zur innerhalb der Anstalt angebotenen beruflichen Ausbildung bzw. zu außerhalb der Anstalt besuchten schulischen bzw. beruflichen Maßnahme werden die Gefangene begleitet und dementsprechend unterstützt.
Berufliche Ausbildung:
In den Betrieben des Vollzuglichen Arbeitswesens (VAW), Niederlassung Ulm, wird geeigneten Gefangenen die Gelegenheit zur Absolvierung einer Ausbildung in folgenden Berufen gegeben:
Maschinen- und Anlagenführer, Fachrichtung Metall
Dauer der Ausbildung: 2 Jahre
Voraussetzungen:
Der Hauptschulabschluss ist erwünscht. Eine Bewerbung sollte die üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) umfassen. Für den Besuch der örtlichen Berufsschule sind neben der Eignung für die Unterbringung im offenen Vollzug auch vollzugsöffnende Maßnahmen (Ausgänge) erforderlich!
Ein evtl. Verlegungsantrag ist an die Anstaltsleitung der Stammanstalt zu richten.
Ansprechpartner:
Frau Ernst, Geschäftsführerin VAW
Telefonnummer: 0731/189-2889
E-Mail: ulm@vaw.bwl.de
Talfinger Straße - offener Vollzug:
Im Bereich der Hauptanstalt stehen 153 Haftplätze zur Verfügung.
Diese verteilen sich auf 37 Einzelhafträume und 47 Hafträume mit 2 bis 4 Plätzen.
Frauengraben 6 - Freigängerheim:
Im Bereich des Freigängerheimes stehen 59 Haftplätze zur Verfügung.
Diese verteilen sich auf 17 Hafträume mit einer Belegungsfähigkeit von 2 bis 5 Plätzen.
Frauengraben 4 - geschlossener Vollzug:
Im Bereich der Untersuchungshaft stehen 104 Haftplätze zur Verfügung.
Diese verteilen sich auf 56 Einzelhafträume und 20 Hafträume mit 2 bis 3 Plätzen.
Frauengraben 4/2 - geschlossener Vollzug:
Im Bereich der Abteilung für Kurze Freiheitsstrafen stehen 40 Haftplätze zur Verfügung.
Diese verteilen sich auf 30 Einzelhafträume und auf 5 Hafträume mit 2 Plätzen.
bei Unterbringung in der Talfinger Straße - offener Vollzug
- Bocciabahn
- Tischtennis
- Kraftsportraum
- Volleyball
- Bastelgruppe
- Fernsehen (auch eigenes Gerät möglich)
- PC-Raum mit 10 EDV-Schulungsplätzen (auch Eigenstudium möglich)
- von Gefangenen initiierte Fremdsprachen- und Zeichenkurse
- Kulturelle Veranstaltungen im Mehrzweckraum
- Gesprächsgruppenangebote verschiedener Institutionen
- Bücherei mit ca. 5.000 Bänden
- Möglichkeit der Teilnahme an Kursen der örtlichen Volkshochschule (*)
Sportangebote außerhalb der Anstalt (*):
- Fußballgruppe
- Radsportgruppe
- Laufgruppe
Desweiteren besteht auch die Möglichkeit sich einem der örtlichen Sportvereine anzuschließen und am Spielbetrieb teilzunehmen (*).
(*) = hierzu muß zunächst die Zulassung zu vollzugsöffnenden Maßnahmen abgewartet werden.
bei Unterbringung im Frauengraben 4 - geschlossener Vollzug
Jugendabteilung:
- täglich offene Freizeit
- Gesprächsgruppe mit Rechtsreferendaren
- tägliche Sportmöglichkeit
- Fernsehen
In jedem Haftraum kann ein Fernsehgerät (sofern genehmigt) betrieben werden. Die Kosten (Gerätemiete und Kabelgebühren) hat der Gefangene zu tragen.
Erwachsenenbereich:
- 2 x pro Woche Sport nach Gruppeneinteilung (im Sommer im Freien und im Winter im Sportraum)
- Tischtennis
- Dartspiel
- Tischfußball
- Kraftsport
- Billard
- 3x pro Woche Umschlussmöglichkeit
- Fernsehen
In jedem Haftraum kann ein Fensehgerät (sofern genehmigt) betrieben werden. Die Kosten für Beschaffung und Unterhalt des Gerätes (Stromkosten und Kabelgebühren) hat der Gefangene zu tragen.