Information für Angehörige

Briefverkehr

Hier finden Sie Informationen zum Briefverkehr mit Inhaftierten. 

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Briefkasten vor einer Hecke

Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt.

Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen.

Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.

Telefaxnachrichten werden nicht weitergegeben.



Hauptanstalt: 

Der Schriftverkehr wird in der Regel nicht überwacht.

Aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit und Ordnung kann der Anstaltsleiter im Einzelfall eine Überwachung anordnen.



Kurzstrafenabteilung :

Eingehende Post wird grundsätzlich überwacht.

Bei ausgehender Post erfolgt eine Überwachung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder bei unbekannter Adresse. 



Untersuchungshaft :

Der Schriftwechsel von Untersuchungsgefangenen wird vom zuständigen Richter oder Staatsanwalt überwacht.

Die Überwachung des Schriftverkehrs der Strafgefangenen, die in der Untersuchungshaft untergebracht sind, erfolgt durch die Justizvollzugsanstalt.