Alle wichtigen Informationen zur Außenstelle finden Sie hier.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn Linie 1 bis Haltestelle Justizgebäude.
Anreise mit dem PKW:
Vom Hauptbahnhof kommend Richtung Oststadt. Die Außenstelle befindet sich in Innenstadtnähe hinter dem Gebäude des Landgerichts.
Direkt vor der Anstalt befinden sich sehr wenige Parkplätze, die gebührenpflichtig sind. Weitere Parkmöglichkeiten bieten die öffentlichen gebührenpflichtigen Parkhäuser wie das "Parkhaus Salzstadel" oder "Frauenstraße Müller Parkhaus" in der Rosengasse.
Die Außenstelle Ulm (Frauengraben 4) hat Zuständigkeiten für den geschlossenen Vollzug - Untersuchungshaft Männer - in der Region.
Die Außenstelle Ulm (Frauengraben 4/2) hat die Zuständigkeit für geschlossenen Vollzug - Kurze Freiheitsstrafen Männer (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und drei Monaten) - in der Region.
Die Außenstelle Ulm (Frauengraben 6 - Freigängerheim) hat die Zuständigkeit für den offenen Vollzug - Freigängerheim - in der Region
Die genaue Zuständigkeit der Außenstelle Ulm und der anderen Justizvollzugsanstalten im Land sind im Vollstreckungsplan geregelt. Diesen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums.