Ab dem 1. März 2026 monatlich 111,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Das Sondergeld 1 kann für den Einkauf in der Anstalt und als Telefongeld u.a. verwendet werden.
Bei Untersuchungsgefangenen können zusätzlich monatlich jeweils maximal 455,60 € Eigengeld (=EG) überwiesen werden.
Hinweise:
Sondergeld 1 und 2 ist grundsätzlich nicht pfändbar. Sobald eine Umbuchung auf das Eigengeld erfolgt, besteht der
Pfändungsschutz nicht mehr, sofern das Überbrückungsgeld voll ist.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei
der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.
Auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung seitens der Vollzugsanstalt, darf der Gefangene sich Sondergeld 2 in angemessener
Höhe einzahlen lassen.
Das Sondergeld 2 ist zweckgebunden für Maßnahmen der Eingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und
Fortbildung) oder zur Pflege sozialer Beziehungen, und Fahrtkosten bezüglich vollzugsöffnender Maßnahmen.
Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden, erfolgt eine Rückerstattung an den Einzahler oder eine Umbuchung auf das Eigengeld.
Hinweise:
Sondergeld 1 und 2 ist grundsätzlich nicht pfändbar. Sobald eine Umbuchung auf das Eigengeld erfolgt, besteht der
Pfändungsschutz nicht mehr, sofern das Überbrückungsgeld voll ist.
Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei
der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.
Möchten Sie dem Inhaftierten Geld zukommen lassen, dann zahlen Sie es auf das folgende Konto ein:
Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
IBAN: DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC: SOLADEST600
Alle Überweisungen, die Sie tätigen wollen, müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
Als Empfänger ist einzutragen: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Als Verwendungszweck sind immer der Name, Vorname und Geburtsdatum des Inhaftierten sowie der Zusatz AK85
(für Justizvollzugsanstalt Ulm) anzugeben.
Zahlungen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden umgehend an den Auftraggeber zurücküberwiesen.
Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum monatlichen Höchstbetrag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben. Beträge, die darüber hinausgehen werden auf das Eigengeld gebucht.
Die Mitarbeiter der Anstalt dürfen kein Geld in Empfang nehmen. Einzahlungen sind - wie beschrieben - nur mit Überweisungsformular über eine Bank möglich.
Muster für den Überweisungsbeleg:
