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Besucherinfo für Kurze Freiheitsstrafen - Außenstelle - Frauengraben 6

(Eingang: Frauengraben 4)





Weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des CORONAVIRUS (SARS-CoV-2) in der Außenstelle der JVA Ulm

 

 

In Anlehnung an den ergänzenden Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa vom 15.03.2020 (JUMRI-JUM-1400-3/1/3) tritt ab 17.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 Folgendes in Kraft:

 

  • Es finden keine Gefangenenbesuche durch Angehörige mehr statt.
  • Verteidigerbesuche (auch Gutachter und Polizei) werden aktuell noch gewährt (wenn möglich Trennscheibenbesuch).
  • Wäschepakete werden in dieser Zeit nicht mehr angenommen, Schmutzwäsche kann daher nicht mehr herausgegeben werden.
  • Sofern personell und organisatorisch möglich können die Telefonzeiten erweitert werden (liegt im Ermessen der jeweiligen Abteilung).
  • Es werden bei Gefangenen der Abteilung Kurze Freiheitsstrafen keine vollzugsöffnenden Maßnahmen mehr gewährt.

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