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Vollzugliches Versorgungsmanagement (VVM)

 

Das VVM ist zuständig für die Finanzierung der gesamten Sachkosten und Beschaffungs-maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Ulm, mit Ausnahme der Kosten baulicher Maßnahmen und des Vollzuglichen Arbeitswesens.

Ihm obliegt neben der Beantragung der erforderlichen Gelder auch die Beschaffung der benötigten Waren, deren Bezahlung, die Lagerhaltung, eine Anlagenbuchhaltung uvm.

In den Zuständigkeitsbereich fallen vor allem die Kosten der Verpflegung, Bekleidung, Gesundheitsfürsorge und des Fuhrparks sowie Einrichtungskosten sowohl für Büro- als auch für Hafträume. Selbstverständlich umfasst dies auch die Finanzierung und Organisation der entsprechenden Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.


Das VVM erstellt auch die jährlichen Wirtschafts- und Haushaltspläne und ist auch zuständig für die Geltendmachung von Haftkostenbeiträgen nach § 50 StVollzG und Schadensersatz gegenüber den Gefangenen. Darüber hinaus führt sie sämtliche erforderlichen Ausschreibungsverfahren durch.

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