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Vollzugsgeschäftsstelle
Die
Vollzugsgeschäftsstelle verwaltet die Daten, die sich unmittelbar auf die Gefangenen beziehen.
Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:
- Aufnahme von Personen, die sich zum Vollzug einer Freiheitsenziehung stellen, verhaftet oder sonst zugeführt werden
- Vorbereitung und Durchführung der Entlassung der Inhaftierten
- vorläufige Berechnung der Strafzeiten
- Überwachung und Kontrolle von Strafdaten, beispielsweise 1/2-Strafe, 2/3-Strafe und Strafende
- Überwachung und Kontrolle von Terminen, beispielsweise Verhandlungstermine, Anhörungen bei Gericht und andere Vorführungsterminen
- Erstellung, Führung und Aufbewahrung der Gefangenenpersonalakten
- Führung des Buchwerks
- Vorbereitung und Organisation von Transporten/Überstellungen
- Ausstellung der Freistellungs- und Ausgangsscheine
- Einleitung der Fahndung bei Fluchtfällen, Nichtrückkehr von Freistellung oder Ausgang
- Erstellen von Strafvollzugsstatistiken
- Erteilung von Auskünften an Behörden, Gläubiger und andere Personen unter Einhaltung der Vorschriften für den Datenschutz
- Belehrungen und Eröffnungen im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafvollstreckungskammern, Ausländerbehörden und anderen Behörden
- Bearbeitung der Posteingänge
- Mitteilungen an die Konsulate jener Länder, bei denen eine Meldepflicht über inhaftierte Personen besteht
- Ansprechpartner für Staatsanwaltschaften, Polizei, Rechtsanwälte, Angehörige und anderen Privatpersonen
- Organisation des jährlichen Gnadenerweises zu Weihnachten (Weihnachtsamnestie)